BayBergV
Bayerische Bergverordnung
Informationen
Ausfertigungsdatum06.03.2006
FundstelleGVBl 2006, S.S=134
VersionBayerische Bergverordnung (BayBergV) vom 6. März 2006 (GVBl. S. 134, BayRS 750-19-W), die zuletzt durch § 1 Abs. 322 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilVorschriften für alle Betriebe
- Abschnitt IAllgemeine Vorschriften
- Abschnitt IIFerngesteuerte, fernüberwachte, überwachungsbedürftige und elektrische Anlagen
- Abschnitt IIIExplosionsgefährdete Bereiche
- Zweiter TeilZusätzliche Vorschriften für bestimmte Betriebe
- Abschnitt IAufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen über Bohrungen – Erdöl, Erdgas, Erdwärme, Untergrundspeicherung von Erdgas – Bohrungen nach § 127 BBergG
- Abschnitt IIUntertägige Betriebe
- Unterabschnitt 1Grubenbaue
- Unterabschnitt 2Fahrung und Förderung
- Unterabschnitt 3Bewetterung
- Unterabschnitt 4Sonstiges
- Dritter TeilBesondere Einrichtungen
- Abschnitt IBohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen
- Abschnitt IISchacht- und Schrägförderanlagen
- Abschnitt IIIRohrleitungen
- Vierter TeilSprengarbeiten, Umgang mit Explosivstoffen
- Fünfter TeilSachverständige
- Sechster TeilSchlussvorschriften
§ 18
Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb der festgelegten explosionsgefährdeten Bereiche