§ 26 BayBergV
Auswechseln und Rauben des Ausbaus
1Ausbau darf nicht von einem Beschäftigten allein ausgewechselt oder geraubt werden. 2Andere als die mit den Raubarbeiten beauftragen Personen dürfen sich im Arbeitsbereich nicht aufhalten.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.