§ 24 BayBergV

Signale im Fahr- und Förderbetrieb

Für den Fahr- und Förderbetrieb gelten, soweit nicht Fertigsignalanlagen verwendet werden, die Vorgaben in Anlage 3.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.