Art. 103 BayBesG
Rechtsanwendung für vorhandene Besoldungsempfänger und Besoldungsempfängerinnen sowie für vorhandene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.