BayBesG
Bayerisches Besoldungsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum05.08.2010
FundstelleGVBl 2010, S.S=410
VersionBayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch § 1 Abs. 17 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), Art. 12 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl. S. 114) sowie durch die §§ 1, 2, 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 8. Juli 2024 (GVBl. S. 170) geändert worden ist
Alle Normen
- Teil 1Allgemeine Vorschriften
- Teil 2Grundbezüge
- Abschnitt 1Vorschriften für Beamte und Beamtinnen der Besoldungsordnungen A und B
- Abschnitt 2Regelungen für Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen, Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen sowie hauptberufliche Mitglieder von Hochschulleitungen
- Abschnitt 3Regelungen für Richter, Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
- Abschnitt 4Regelung für Prüfungsgebietsleiter und Prüfungsgebietsleiterinnen beim Bayerischen Obersten Rechnungshof
- Teil 3Nebenbezüge
- Abschnitt 1Zulagen
- Abschnitt 2Zuschläge
- Abschnitt 3Vergütungen
- Abschnitt 4Leistungsbezüge
- Unterabschnitt 1Beamte und Beamtinnen der Besoldungsordnungen A und B
- Unterabschnitt 2Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen, Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen sowie hauptberufliche Mitglieder von Hochschulleitungen
- Abschnitt 5Bezüge für Anwärter und Anwärterinnen
- Abschnitt 6Jährliche Sonderzahlung
- Abschnitt 7Vermögenswirksame Leistungen
- Teil 4Sonstige Leistungen
- Teil 5Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Teil 6Sonstige Zuständigkeitsregelung
- Teil 7Übergangs- und Schlussbestimmungen