§ 42 BayBhV
Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt
Aus Anlass einer Geburt sind beihilfefähig die Aufwendungen
- 1.
- für die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung,
- 2.
- 3.
- für die Hebamme,
- 4.
- 5.
- entsprechend § 28 für das Kind.
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