§ 8 BayBhV
Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen und Heilpraktikerleistungen
1Aus Anlass einer Krankheit sind beihilfefähig die Aufwendungen für
- 1.
- ärztliche Leistungen und Heilpraktikerleistungen,
- 2.
- 3.
2Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für Begutachtungen, die weder im Rahmen einer Behandlung noch bei der Durchführung dieser Vorschriften erbracht werden.
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