Artikel 14.02 BSO
Inhalt der Zulassungsurkunde
(1) Die Zulassungsurkunde muß mindestens folgende Angaben enthalten:
- a)
- Art und Fabrikat des Fahrzeuges,
- b)
- Kennzeichen und/oder Name des Fahrzeuges,
- c)
- gewöhnlicher Standort des Fahrzeuges,
- d)
- Länge und Breite über alles,
- e)
- zulässige Anzahl von Fahrgästen,
- f)
- Wasserverdrängung bei Fahrgast- und Tragfähigkeit bei Güterschiffen,
- g)
- Art, Fabrikat und Typ des Motors, Motornummer, Motorleistung und Abgastypenprüfnummer,
- h)
- Segelfläche,
- i)
- Mindestbesatzung,
- j)
- vorgeschriebene Ausrüstung,
- k)
- Bedingungen und Auflagen,
- l)
- Geltungsdauer bei Vergnügungsfahrzeugen mit Maschinenantrieb,
- m)
- Name und Wohnsitz des Eigentümers oder sonst Verfügungsberechtigten,
- n)
- ausstellende Behörde, Ort und Datum der Ausstellung,
- o)
- Schalen (HIN)-, Bau- und Fabrikationsnummer (sofern vorhanden).
(2) Artikel 12.06 Abs. 2 gilt entsprechend.
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