Artikel 14.02 BSO
Inhalt der Zulassungsurkunde
(1) Die Zulassungsurkunde muß mindestens folgende Angaben enthalten:
- a)
-
Art und Fabrikat des Fahrzeuges,
- b)
-
Kennzeichen und/oder Name des Fahrzeuges,
- c)
-
gewöhnlicher Standort des Fahrzeuges,
- d)
-
Länge und Breite über alles,
- e)
-
zulässige Anzahl von Fahrgästen,
- f)
-
Wasserverdrängung bei Fahrgast- und Tragfähigkeit bei Güterschiffen,
- g)
-
Art, Fabrikat und Typ des Motors, Motornummer, Motorleistung und Abgastypenprüfnummer,
- h)
-
Segelfläche,
- i)
-
Mindestbesatzung,
- j)
-
vorgeschriebene Ausrüstung,
- k)
-
Bedingungen und Auflagen,
- l)
-
Geltungsdauer bei Vergnügungsfahrzeugen mit Maschinenantrieb,
- m)
-
Name und Wohnsitz des Eigentümers oder sonst Verfügungsberechtigten,
- n)
-
ausstellende Behörde, Ort und Datum der Ausstellung,
- o)
-
Schalen (HIN)-, Bau- und Fabrikationsnummer (sofern vorhanden).
(2) Artikel 12.06 Abs. 2 gilt entsprechend.
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