BayDienstAAG
Verordnung zur Übertragung der Dienstaufsicht auf die Gerichte für Arbeitssachen
Informationen
Ausfertigungsdatum09.05.1977
VersionVerordnung zur Übertragung der Dienstaufsicht auf die Gerichte für Arbeitssachen in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 32-4-A) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch § 1 Abs. 293 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist