Art. 34 BayESG

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. August 1998 in Kraft2).

Fußnote(n):

2)
Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 10. Juli 1998 (GVBl S. 389). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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