Art. 34 BayESG
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. August 1998 in Kraft2).
Fußnote(n):
- 2)
- Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 10. Juli 1998 (GVBl S. 389). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.
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