BayESG
Bayerisches Eisenbahn- und Seilbahngesetz
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und der Seilbahnen in Bayern
Informationen
Ausfertigungsdatum09.08.2003
FundstelleGVBl 2003, S.S=598
VersionBayerisches Eisenbahn- und Seilbahngesetz (BayESG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2003 (GVBl. S. 598, BayRS 932-1-B), das zuletzt durch § 1 Abs. 370 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Alle Normen
- I. TeilEisenbahnen
- 1. AbschnittAllgemeine Vorschriften
- 2. AbschnittÖffentliche Eisenbahnen
- 3. AbschnittNichtöffentliche Eisenbahnen
- 4. AbschnittAufsicht, Rechtsverordnungen
- II. TeilSeilbahnen
- 1. AbschnittAllgemeine Vorschriften
- 2. AbschnittBau und Betrieb von Seilbahnen
- 3. AbschnittZuständigkeiten, Aufsicht, Rechtsverordnungen
- III. TeilSonstige Bahnen besonderer Bauart
- IV. TeilBußgeldvorschriften
- V. TeilÜbergangs- und Schlussbestimmungen