Art. 7 BayEzG

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 2021 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. März 2021 tritt das Gesetz über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern vom 23. Juli 1994 (GVBl. S. 599, BayRS 1132-6-S) außer Kraft.

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