§ 8 BayFHVR

Anpassung der Kostensätze

Die in dieser Verordnung festgesetzten Kosten für die einzelnen Studiengänge werden regelmäßig alle drei Jahre überprüft und bei einer Abweichung von mehr als 10 v. H. von den tatsächlichen Ausgaben entsprechend angepasst.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.