Art. 3 BayForschStG
Stiftungsvermögen
Das Vermögen der Stiftung besteht
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aus dem zum 31. Juli 2000 vorhandenen Kapitalstock,
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aus Zustiftungen vor allem aus der Wirtschaft, sonstigen Zuwendungen sowie sonstigen Einnahmen, soweit sie nicht zur unmittelbaren Erfüllung des Stiftungszwecks bestimmt sind.
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