Art. 3 BayForschStG

Stiftungsvermögen

Das Vermögen der Stiftung besteht

1.

aus dem zum 31. Juli 2000 vorhandenen Kapitalstock,

2.

aus Zustiftungen vor allem aus der Wirtschaft, sonstigen Zuwendungen sowie sonstigen Einnahmen, soweit sie nicht zur unmittelbaren Erfüllung des Stiftungszwecks bestimmt sind.

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