Art. 4 BayForschStG
Stiftungsmittel
Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus
- 1.
-
Erträgen des Stiftungsvermögens
- 2.
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Zuwendungen und sonstigen Einnahmen, soweit sie zur unmittelbaren Erfüllung des Stiftungszwecks bestimmt sind.
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