BayGnadOV
Verordnung über die rechtsgeschäftliche Vertretung des Freistaates Bayern bei der Leistung von Sicherheiten nach Vorschriften der Strafprozessordnung und nach § 28 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Gnadenordnung
Informationen
Ausfertigungsdatum02.02.1977
VersionVerordnung über die rechtsgeschäftliche Vertretung des Freistaates Bayern bei der Leistung von Sicherheiten nach Vorschriften der Strafprozeßordnung und nach § 28 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Gnadenordnung in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 300-12-4-J) veröffentlichten bereinigten Fassung