in der Regel keine flächenbezogene Bewertung gemäß Anlage 3.1
hoch
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seltene und repräsentative naturnahe, extensiv oder ungenutzte Ökosysteme mit in der Regel extremen Standorteigenschaften und einem hohen Anteil standortspezifischer Arten, die in der Regel nicht wiederherstellbar sind
Biotoptypen im Sinn der Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern
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land-, teich- oder forstwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen mit sehr hohem Biotopwert
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Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie
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Habitate für Rote-Liste-Arten (Tierarten) mit deren spezifischen Ansprüchen
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Habitate gegebenenfalls sonstiger lokal seltener Tierarten, -exemplare, -populationen und -bestände
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Lebensräume, Rastbereiche, Überwinterungsbereiche oder Nahrungshabitate der in den einschlägigen Artenschutzabkommen und -übereinkommen aufgeführten Arten (z.B. FFH-Richtlinie, Bundesartenschutzverordnung, Ramsar-Konvention)
überregional bedeutsame Biotopverbundachsen mit besonderer Vernetzungsfunktion (Habitate, Teilhabitate, Trittsteinhabitate)
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große unzerschnittene naturnahe Räume
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regional bedeutsame Arten und deren Habitate und Lebensraumbeziehungen (für Arten ohne Rote-Liste-Status)
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Standorte, die für die Entwicklung von gesetzlich geschützten Biotopen günstige Voraussetzungen bieten
mittel
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durch menschliche Einflüsse überprägte Ökosysteme und Biotope, die günstige Entwicklungsbedingungen für natürliche Biotoptypen von hoher Bedeutung aufweisen
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land-, teich- oder forstwirtschaftlich extensiv genutzte Bereiche mit hohem Biotopwert
gering
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naturferne und anthropogen beeinflusste Biotoptypen
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Äcker, Grünländer, Teiche oder Forste, die nicht mit hoch oder mittel bewertet sind