Anlage 3.1 BayKompV

Matrix zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs des Schutzguts Arten und Lebensräume in Wertpunkten

Der Kompensationsbedarf berechnet sich wie folgt:

Kompensationsbedarf für flächenbezogen bewertbare, erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Arten und Lebensräume in Wertpunkten (Spalte 4) = Quadratmeter beeinträchtigte Fläche durch den Eingriff × Wertpunkte (Spalte 2) × Beeinträchtigungsfaktor (Spalte 3)

(gegebenenfalls Reduzierung des Kompensationsbedarfs nach § 7 Abs. 5)

Spalte 1

Spalte 2

Spalte 3

Spalte 4

Bewertung des Schutzguts Arten und Lebensräume

Wertpunkte des Schutzguts Arten und Lebensräume (in Wertpunkten pro m2)

Beeinträchtigungsfaktor: Intensität der vorhabensbezogenen Wirkungen

Kompensationsbedarf in Wertpunkten

hoch

mittel

gering

nicht erheblich

hoch

15

1

0,7

0,4

0

Quadratmeter beeinträchtigte Fläche durch den Eingriff × Wertpunkte × Beeinträchtigungsfaktor

14

13

12

11

mittel

10

1

0,7

0,4

0

9

8

7

6

gering

5

1

0,7

0,4

0

4

3

2

1

keine naturschutzfachliche Bedeutung

0

0

0

0

0

kein Kompensationsbedarf erforderlich

Erheblichkeitsschwelle

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.