Anlage 2.3 BayKompV

Wesentliche wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft

Schutzgut Boden

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Bereiche ohne anthropogene Bodenveränderungen, z.B. Bereiche mit traditionell nur gering den Boden verändernden Nutzungen

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Vorkommen seltener Böden und unbeeinflusster bzw. geringfügig veränderter, naturnaher Bodenaufbau

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Böden mit hoher Puffer- und Filterfunktion, Wasserspeicherfunktion, Erosionsschutzfunktion, Empfindlichkeit gegenüber Erosion oder Archivfunktion

Schutzgut Wasser

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natürliche und naturnahe unbeeinflusste Oberflächengewässer und Gewässersysteme

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Gewässer in sehr gutem Zustand

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Gebiete mit niedrigem natürlichem Grundwasserflurabstand ohne anthropogene Beeinträchtigung

Schutzgut Klima/Luft

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Gebiete mit geringer Schadstoffbelastung

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Luftaustauschbahnen, insbesondere zwischen unbelasteten und belasteten Bereichen

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Gebiete mit luftverbessernder Wirkung (z.B. Staubfilterung, Klimaausgleich)

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Kaltluftentstehungsgebiete

[Amtl. Anm.:] Berücksichtigung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Kompensation, soweit nicht durch andere Fachgesetze abgedeckt.

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