Anlage 2.3 BayKompV

Wesentliche wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft

Schutzgut Boden

Bereiche ohne anthropogene Bodenveränderungen, z.B. Bereiche mit traditionell nur gering den Boden verändernden Nutzungen

Vorkommen seltener Böden und unbeeinflusster bzw. geringfügig veränderter, naturnaher Bodenaufbau

Böden mit hoher Puffer- und Filterfunktion, Wasserspeicherfunktion, Erosionsschutzfunktion, Empfindlichkeit gegenüber Erosion oder Archivfunktion

Schutzgut Wasser

natürliche und naturnahe unbeeinflusste Oberflächengewässer und Gewässersysteme

Gewässer in sehr gutem Zustand

Gebiete mit niedrigem natürlichem Grundwasserflurabstand ohne anthropogene Beeinträchtigung

Schutzgut Klima/Luft

Gebiete mit geringer Schadstoffbelastung

Luftaustauschbahnen, insbesondere zwischen unbelasteten und belasteten Bereichen

Gebiete mit luftverbessernder Wirkung (z.B. Staubfilterung, Klimaausgleich)

Kaltluftentstehungsgebiete

[Amtl. Anm.:] Berücksichtigung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Kompensation, soweit nicht durch andere Fachgesetze abgedeckt.

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