Art. 12 BayLBG

Lehramt an beruflichen Schulen

(1) Das Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen umfaßt:

1.

das erziehungswissenschaftliche Studium,

2.

das vertiefte Studium einer beruflichen Fachrichtung,

3.

das Studium eines Unterrichtsfachs.

(2) Art. 6 Abs. 1 Satz 5 bleibt unberührt.

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