Art. 13 BayLBG

Lehramt für Sonderpädagogik

Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfaßt:

1.

das erziehungswissenschaftliche Studium,

2.

das Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen,

3.

das Studium

a)

der Didaktik der Grundschule oder

b)

der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.