Art. 13 BayLBG
Lehramt für Sonderpädagogik
Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfaßt:
- 1.
-
das erziehungswissenschaftliche Studium,
- 2.
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das Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen,
- 3.
-
das Studium
- a)
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der Didaktik der Grundschule oder
- b)
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der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen.
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