Art. 13 BayLBG

Lehramt für Sonderpädagogik

Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfaßt:

1.
das erziehungswissenschaftliche Studium,
2.
das Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen,
3.
das Studium
a)
der Didaktik der Grundschule oder
b)
der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen.

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