Art. 14 BayLBG
Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Grundschulen
Das Studium für das Lehramt an Grundschulen kann erweitert werden durch:
- 1.
- das Studium, das zu einer vom Staatsministerium anerkannten pädagogischen oder sonderpädagogischen Qualifikation führt, oder
- 2.
- das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen oder
- 3.
- das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs oder
- 4.
- das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an die Stelle des Studiums eines Unterrichtsfachs (Art. 8 Nr. 3) tritt.
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