Art. 14 BayLBG
Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Grundschulen
Das Studium für das Lehramt an Grundschulen kann erweitert werden durch:
- 1.
-
das Studium, das zu einer vom Staatsministerium anerkannten pädagogischen oder sonderpädagogischen Qualifikation führt, oder
- 2.
-
das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen oder
- 3.
-
das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs oder
- 4.
-
das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an die Stelle des Studiums eines Unterrichtsfachs (Art. 8 Nr. 3) tritt.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.