Art. 15 BayLBG
Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Mittelschulen
Das Studium für das Lehramt an Mittelschulen kann erweitert werden durch:
- 1.
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das Studium, das zu einer vom Staatsministerium anerkannten pädagogischen oder sonderpädagogischen Qualifikation führt, oder
- 2.
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das Studium der Didaktik der Grundschule oder
- 3.
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das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs oder
- 4.
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das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an die Stelle des Studiums eines Unterrichtsfachs (Art. 9 Nr. 3) tritt.
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