Art. 16 BayLBG

Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Realschulen

Das Studium für das Lehramt an Realschulen kann erweitert werden durch:

1.

das Studium, das zu einer vom Staatsministerium anerkannten pädagogischen oder sonderpädagogischen Qualifikation führt, oder

2.

das Studium eines dritten Unterrichtsfachs oder

3.

das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an die Stelle des Studiums eines der beiden Unterrichtsfächer (Art. 10 Nr. 2) tritt.

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