Art. 4 BayRKG
Art der Reisekostenvergütung
Die Reisekostenvergütung umfasst
- 1.
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Fahrkostenerstattung (Art. 5),
- 2.
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Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung (Art. 6),
- 3.
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Tagegeld (Art. 8),
- 4.
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Übernachtungsgeld (Art. 9),
- 5.
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Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort (Art. 10),
- 6.
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Erstattung der Nebenkosten (Art. 12),
- 7.
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Erstattung der Auslagen bei Dienstreisen bis zu sechs Stunden Dauer und bei Dienstgängen (Art. 13),
- 8.
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Aufwandsvergütung (Art. 18),
- 9.
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Pauschvergütung (Art. 19),
- 10.
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Erstattung der Auslagen für Reisevorbereitungen und bei vorzeitiger Beendigung des Dienstgeschäfts (Art. 20).
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