§ 5 BaySchwBerV
Geschäftsführungs- und Regiekosten
Zu den jährlich zuschussfähigen Personal- und Sachausgaben gehören auch die Geschäftsführungs- und Regiekosten des Trägers in Höhe von 2 150 € pro geförderter Fachkraft- und Verwaltungskraftstelle.
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