Art. 8 BaySportG

Ehrenamt

(1) 1Tragende Säule und wesentliches Element des organisierten Sports ist das Ehrenamt. 2Die Arbeit der ehrenamtlich Engagierten im organisierten Sport soll vom Freistaat Bayern gewürdigt, unterstützt und erleichtert werden.

(2) 1Alle Menschen sind möglichst frühzeitig für das Ehrenamt im Sport zu gewinnen und zu begeistern. 2Ihr ehrenamtliches Engagement ist langfristig zu sichern.

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