Art. 2 BayStaatsphilErrG

Stiftungszweck

(1) 1Zweck der Stiftung ist die Förderung der Musikkultur durch Konzerte und Veranstaltungen des Orchesters „Bamberger Symphoniker – Bayerische Staatsphilharmonie“. 2Zu diesem Zweck übernimmt die Stiftung die Trägerschaft des Orchesters „Bamberger Symphoniker – Bayerische Staatsphilharmonie“.

(2) 1Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.