§ 2 BayStrBestV

(1) 1Die Karteiblätter haben die Größe DIN A 3 und DIN A 4. 2Sie weisen folgende Farben auf:

für die Staatsstraßen

hellgrün

für die Kreisstraßen

hellgelb

für die Gemeindestraßen

hellrot

für die öffentlichen Feld- und Walwege

hellgrau

für die beschränkt-öffentlichen Wege

orange

für die Eigentümerwege

hellbraun.

(2) Die Einteilung der Karteiblätter im einzelnen ergibt sich aus den Anlagen 2 bis 7.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.