§ 5 BayV106BV

(1) Der Bayerische Bauernverband ist auf demokratischen Grundsätzen aufgebaut und eine freie und freiwillige Organisation.

(2) 1Der Bauernverband soll vor der Regelung wichtiger, die Landwirtschaft berührender Angelegenheiten gehört werden; er ist berechtigt, Anträge an die Staatsregierung zu stellen. 2Diese wird solche Anträge selbst entscheiden oder der Volksvertretung zur Entscheidung vorlegen.

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