§ 6 BayV106BV
1Der Bayerische Bauernverband bestreitet seine Ausgaben und Aufwendungen durch:
- 1.
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Einnahmen aus eigenen Einrichtungen,
- 2.
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freiwillige Zuschüsse der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften (der Gemeinden, Kreise, Bezirke und des Staates),
- 3.
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Erhebung von Beiträgen nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit, die in Form von Umlagen auf den Grundbesitz errechnet werden.
2Die Einhebung der Umlagen erfolgt durch den Bayerischen Bauernverband.
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