§ 1 BayWaldNatPV

Nationalpark Bayerischer Wald

1Das im nördlichen Teil des Landkreises Freyung-Grafenau und im nordöstlichen Teil des Landkreises Regen gelegene Waldgebiet entlang der Landesgrenze um Falkenstein, Rachel und Lusen ist in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als „Nationalpark Bayerischer Wald“ unter Schutz gestellt. 2Der Nationalpark umfasst zirka 24 945 ha.

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