Art. 8 BayWoFG
Fördergrundsätze
Bei der Förderung sind insbesondere zu berücksichtigen
- 1.
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die regionalen und örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse,
- 2.
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die besonderen Anforderungen des zu versorgenden Personenkreises, insbesondere die Anforderungen des barrierefreien Bauens für Personen, die infolge von Alter, Behinderung oder Krankheit dauerhaft oder vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind,
- 3.
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die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie ausgewogener Siedlungsstrukturen,
- 4.
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der sparsame Umgang mit Grund und Boden, die ökologischen Anforderungen an den Bau von Wohnraum und die Anforderungen Kosten sparenden und Ressourcen schonenden Bauens,
- 5.
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Maßnahmen, die im Zusammenhang mit städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen stehen,
- 6.
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der Beitrag des genossenschaftlichen Wohnens zur Erreichung der Ziele der Wohnraumförderung,
- 7.
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die Vermeidung nicht gerechtfertigter Wohnkostenentlastungen,
- 8.
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besondere Ansätze zur Weiterentwicklung nachhaltiger Wohnraumversorgung.
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