§ 1 BesASO
Geltungsbereich
(1) Diese Schulordnung gilt gemäß Art. 126 Abs. 1 und 2 BayEUG für folgende Schulen:
- 1.
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Staatliche Gesamtschule Hollfeld,
- 2.
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Städtische Willy-Brandt-Gesamtschule München,
- 3.
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Städtische Schulartunabhängige Orientierungsstufe München-Neuperlach,
- 4.
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Staatliche kooperative Gesamtschule Senefelder-Schule Treuchtlingen.
(2) Für die private, staatlich anerkannte Ersatzschule Evangelische kooperative Gesamtschule Wilhelm-Löhe-Schule Nürnberg gilt diese Schulordnung gemäß Art. 126 Abs. 2 BayEUG im Rahmen der Art. 90, 92 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5, Art. 93 und 100 Abs. 2 BayEUG.
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