Art. 103 BezO

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Art. 101 dieses Gesetzes tritt am 1. Juni 1953, die übrigen Bestimmungen treten am 1. Dezember 1954 in Kraft.*)

(2) Art. 101a Satz 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2032 außer Kraft.

Fußnote(n):

*)
Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 27.07.1953 (GVBl. S. 107). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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