Art. 103 BezO
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fußnote(n):
- *)
- Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 27.07.1953 (GVBl. S. 107). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.
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