BezO
Bezirksordnung
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
Informationen
Ausfertigungsdatum22.08.1998
FundstelleGVBl 1998, S.S=850
VersionBezirksordnung (BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 850, BayRS 2020-4-2-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 9 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilWesen und Aufgaben des Bezirks
- 1. AbschnittBegriff, Benennung und Hoheitszeichen
- 2. AbschnittWirkungskreis
- 3. AbschnittBezirksgebiet
- 4. AbschnittBezirksangehörige
- 5. AbschnittBezirkshoheit
- Zweiter TeilVerfassung und Verwaltung des Bezirks
- 1. AbschnittBezirksorgane und ihre Hilfskräfte
- a) Der Bezirkstag
- b) Der Bezirksausschuß und die weiteren Ausschüsse
- c) Die Bezirkstagspräsidentinnen und Bezirkstagspräsidenten sowie ihre Stellvertretung
- d) Bezirksbedienstete
- 2. AbschnittRegierung und Bezirk
- 3. AbschnittGeschäftsgang
- 4. AbschnittVerwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben
- Dritter TeilBezirkswirtschaft
- 1. AbschnittHaushaltswirtschaft
- 2. AbschnittKreditwesen
- 3. AbschnittVermögenswirtschaft
- a) Allgemeines
- b) Vom Bezirk verwaltete nichtrechtsfähige (fiduziarische) Stiftungen
- 4. AbschnittUnternehmen des Bezirks
- 5. AbschnittKassen- und Rechnungswesen
- 6. AbschnittPrüfungswesen
- Vierter TeilStaatliche Aufsicht und Rechtsmittel
- 1. AbschnittRechtsaufsicht und Fachaufsicht
- 2. AbschnittRechtsmittel
- Fünfter TeilÜbergangs- und Schlußvorschriften