Anlage 4 BFSO Gesundheit
Stundentafel für die Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe
Pflichtfächer |
Unterrichtsstunden 1 |
---|---|
Theoretischer und praktischer Unterricht |
|
Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen |
220 |
Gesundheit fördern und wiederherstellen |
80 |
Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung/Selbstpflege2 |
220 |
Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen2 |
180 |
Summe theoretischer und praktischer Unterricht |
700 |
Praktische Ausbildung 3 |
insgesamt 850 |
davon bei Schwerpunkt „stationäre Langzeitpflege“ in der ambulanten Versorgung oder bei Schwerpunkt „ambulante Langzeitpflege“ in der stationären Versorgung |
mind. 80 |
1[Amtl. Anm.:] Bei einer Ausbildung in Teilzeitform sind die angegebenen Unterrichtsstunden im Ermessen der Schule so auf die Schuljahre zu verteilen, dass der Gesamtumfang der Unterrichtsstunden erbracht wird.
2[Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.
3[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 60 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
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