Anlage 3 BFSO Gesundheit

Stundentafel für die Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe

Pflichtfächer

Unterrichtsstunden 1

Theoretischer und praktischer Unterricht

Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen

220

Gesundheit fördern und wiederherstellen

80

Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung/Selbstpflege2

220

Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen2

180

Summe theoretischer und praktischer Unterricht

700

Praktische Ausbildung 3

insgesamt 850

davon bei Schwerpunkt „stationäre Akutpflege“ in der ambulanten Versorgung

oder bei Schwerpunkt „ambulante Akutpflege“ in der stationären Versorgung

mind. 80

1[Amtl. Anm.:] Bei einer Ausbildung in Teilzeitform sind die angegebenen Unterrichtsstunden im Ermessen der Schule so auf die Schuljahre zu verteilen, dass der Gesamtumfang der Unterrichtsstunden erbracht wird.

2[Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.

3[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 60 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

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