Anlage 7 BFSO Gesundheit

Stundentafel für die Berufsfachschulen für Ergotherapie

Pflichtfächer

Unterrichtsstunden

1. Schuljahr

2. Schuljahr

3. Schuljahr

Stunden gesamt

Theoretischer und praktischer Unterricht

Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde

40

20

60

Fachsprache

60

40

100

Biologie, Anatomie und Physiologie

140

20

40

200

Gesundheits-/Krankheitslehre und Arbeitsmedizin

220

140

60

420

Psychologie und Pädagogik

80

120

60

260

Medizinsoziologie und Gerontologie

40

20

20

80

Grundlagen der Ergotherapie

140

20

160

Ergotherapeutische Verfahren1

200

260

80

540

Ergotherapeutische Mittel2

400

220

140

760

Fallbearbeitung

10

10

20

40

Zur Verteilung auf obige Fächer

80

Summe theoretischer und praktischer Unterricht

1 330

790

500

2 700

Praktische Ausbildung 3 4

Orientierungspraktikum in einem Bereich

140

140

psychosozialer Bereich5

400

motorisch-funktioneller, neurophysiologischer oder neuropsychologischer Bereich5

400

arbeitstherapeutischer Bereich5

400

zur Verteilung auf die Bereiche

360

Summe praktische Ausbildung

140

780 6

780 6

1 700

1[Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.

2[Amtl. Anm.:] Rein praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 4 BFSO Gesundheit.

3[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

4[Amtl. Anm.:] Jeweils ein Einsatz des zweiten bzw. dritten Ausbildungsjahrs erstreckt sich auf die ergotherapeutische Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen.

5[Amtl. Anm.:] Die Verteilung der Stundenzahl der praktischen Ausbildung auf die Bereiche liegt in der Verantwortung der Schule.

6[Amtl. Anm.:] Bis zu 100 Stunden der praktischen Ausbildung des 2. und 3. Schuljahres können im Ermessen der Schule in das jeweils andere Schuljahr verlagert werden.

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