Anlage 7 BFSO Gesundheit

Stundentafel für die Berufsfachschulen für Ergotherapie

Pflichtfächer

Unterrichtsstunden

1. Schuljahr

2. Schuljahr

3. Schuljahr

Stunden gesamt

Theoretischer und praktischer Unterricht

Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde

40

–

20

60

Fachsprache

60

–

40

100

Biologie, Anatomie und Physiologie

140

20

40

200

Gesundheits-/Krankheitslehre und Arbeitsmedizin

220

140

60

420

Psychologie und Pädagogik

80

120

60

260

Medizinsoziologie und Gerontologie

40

20

20

80

Grundlagen der Ergotherapie

140

–

20

160

Ergotherapeutische Verfahren1

200

260

80

540

Ergotherapeutische Mittel2

400

220

140

760

Fallbearbeitung

10

10

20

40

Zur Verteilung auf obige Fächer

80

Summe theoretischer und praktischer Unterricht

1 330

790

500

2 700

Praktische Ausbildung 3 4

Orientierungspraktikum in einem Bereich

140

–

–

140

psychosozialer Bereich5

400

motorisch-funktioneller, neurophysiologischer oder neuropsychologischer Bereich5

400

arbeitstherapeutischer Bereich5

400

zur Verteilung auf die Bereiche

–

360

Summe praktische Ausbildung

140

780 6

780 6

1 700

1[Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.

2[Amtl. Anm.:] Rein praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 4 BFSO Gesundheit.

3[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

4[Amtl. Anm.:] Jeweils ein Einsatz des zweiten bzw. dritten Ausbildungsjahrs erstreckt sich auf die ergotherapeutische Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen.

5[Amtl. Anm.:] Die Verteilung der Stundenzahl der praktischen Ausbildung auf die Bereiche liegt in der Verantwortung der Schule.

6[Amtl. Anm.:] Bis zu 100 Stunden der praktischen Ausbildung des 2. und 3. Schuljahres können im Ermessen der Schule in das jeweils andere Schuljahr verlagert werden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.