Anlage 8 BFSO Gesundheit

Stundentafeln für die Berufsfachschule für Physiotherapie

8.1 Stundentafel für die Ausbildung zur Physiotherapeutin bzw. zum Physiotherapeuten

Pflichtfächer

Unterrichtsstunden

1. Schuljahr

2. Schuljahr

3. Schuljahr

Stunden gesamt

Theoretischer und praktischer Unterricht

Wissenschaftliche Grundlagen

20

20

20

60

Berufs- und Staatskunde

20

20

40

Anatomie und Physiologie

240

80

60

380

Krankheitslehre

120

180

120

420

Angewandte Physik

40

40

Sozialwissenschaften

40

20

60

Prävention und Rehabilitation

40

40

Trainings- und Bewegungslehre

60

40

100

Physikalische Therapie (Theorie und Praxis)1

120

120

Physiotherapeutische Anwendungen (Theorie und Praxis)1

80

340

280

700

Physiotherapeutische Behandlungstechniken1

340

160

500

Erste Hilfe1

30

30

Bewegungserziehung1

40

40

40

120

Befunderhebung1

100

100

Massagetherapie1

110

40

150

Zur Verteilung auf obige Fächer

40

Summe theoretischer und praktischer Unterricht

1 360

960

540

2 900

Praktische Ausbildung 2 3

Chirurgie

240

240

Innere Medizin

240

240

Orthopädie

240

240

Neurologie

240

240

Pädiatrie

160

160

Psychiatrie

80

80

Gynäkologie

80

80

Zur Verteilung auf obige Fächer

240

240

Sonstige Einrichtungen

80

80

Summe praktische Ausbildung

100

560

940

1 600

1[Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.

2[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

3[Amtl. Anm.:] Die Verteilung der Stundenzahlen der praktischen Ausbildung auf die Fachgebiete und die Schuljahre liegt in der Verantwortung der Schule; die praktische Ausbildung erfolgt erst ab dem zweiten Halbjahr des ersten Schuljahres.

8.2 Stundentafel für die Ausbildung zur Physiotherapeutin bzw. zum Physiotherapeuten – verkürzte Ausbildung (nach § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2)

Pflichtfächer

Unterrichtsstunden

1. Schulhalbjahr

2. Schulhalbjahr

3. Schulhalbjahr

Stunden gesamt

(18-monatige Ausbildung)

Stunden gesamt

(12-monatige Ausbildung)

Theoretischer und praktischer Unterricht

Anatomie und Physiologie

50

20

70

20

Krankheitslehre

20

20

20

Angewandte Physik

20

20

Trainings- und Bewegungslehre

100

100

Physiotherapeutische Anwendungen (Theorie und Praxis)1

40

260

240

540

500

Physiotherapeutische Behandlungstechniken1

100

200

200

500

400

Bewegungserziehung1

40

10

50

10

Befunderhebung1

20

30

20

70

50

Zur Verteilung auf obige Fächer

30

Summe theoretischer und praktischer Unterricht

370

520

480

1 400

1 000

Praktische Ausbildung 2 3

300

200

200

700

400

1[Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.

2[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

3[Amtl. Anm.:] Soweit die Schule nach § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 in gesonderten Klassen die verkürzten Ausbildungen durchführen, können aus dem 1. Halbjahr maximal 100 Std. der praktischen Ausbildung in das 2. bzw. 3. Halbjahr verschoben werden.

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