§ 10 BFSO Musik
Religionsunterricht
1Die Abmeldung vom Religionsunterricht bedarf der Schriftform. 2Sie gilt jeweils für das laufende Schuljahr. 3Sie muss spätestens innerhalb der ersten Woche nach Unterrichtsbeginn erfolgen; eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. 4Schülerinnen und Schüler, die die Fachrichtung Kirchenmusik studieren, können sich nicht vom Religionsunterricht abmelden.
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