§ 24 BoFiV

Laichfischfang auf Blaufelchen

1Für den Laichfischfang auf Blaufelchen sind freitreibende Schwebsätze (§ 7) zu verwenden. 2Die Schnurlänge der Schwebnetze darf höchstens 5 m betragen. 3An jedem Netz müssen mindestens vier Bauchen in gleichen Abständen angebracht werden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.