1Abweichend von Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO kann die Zustimmung des Nachbarn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde als elektronisches Abbild des unterschriebenen Originals abgegeben werden. 2Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen.