§ 4 DVVwZVG
Pfändung und Einziehung von Geldforderungen (Zu
Folgenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird die Befugnis zur Pfändung und Einziehung von Geldforderungen erteilt:
- 1.
-
der AOK Bayern,
- 2.
-
der BKK Akzo Nobel Bayern,
- 3.
-
der BKK Faber-Castell &Partner./p>
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