§ 4 DVVwZVG

Pfändung und Einziehung von Geldforderungen (Zu

Folgenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird die Befugnis zur Pfändung und Einziehung von Geldforderungen erteilt:

1.

der AOK Bayern,

2.

der BKK Akzo Nobel Bayern,

3.

der BKK Faber-Castell &Partner./p>

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.