Anlage 24 EBOA
Einteilung der gefährlichen Güter in Klassen
Die gefährlichen Güter sind in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse 1a |
Explosive Stoffe und Gegenstände |
Klasse 1b |
Mit explosiven Stoffen geladene Gegenstände |
Klasse 1c |
Zündwaren, Feuerwerkskörper und ähnliche Güter |
Klasse 2 |
Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase |
Klasse 3 |
Entzündbare flüssige Stoffe |
Klasse 4.1 |
Entzündbare feste Stoffe |
Klasse 4.2 |
Selbstentzündliche Stoffe |
Klasse 4.3 |
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln |
Klasse 5.1 |
Entzündend (oxydierend) wirkende Stoffe |
Klasse 5.2 |
Organische Peroxide |
Klasse 6.1 |
Giftige Stoffe |
Klasse 6.2 |
Ansteckungsgefährliche und ekelerregende Stoffe |
Klasse 7 |
Radioaktive Stoffe |
Klasse 8 |
Ätzende Stoffe |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.