Anlage 25 EBOA
Erläuterung der Gefahrzettel
Die für die Stoffe und Gegenstände der Klassen 1 bis 8 vorgeschriebenen Gefahrzettel (siehe die Tafel am Schluß) bedeuten:
Nr. 1 |
(Bombe, schwarz auf orangefarbenem Grund): |
Explosionsgefährlich |
Nr. 2 A |
(Flamme, schwarz auf rotem Grund): |
Feuergefährlich (entzündbare flüssige Stoffe) |
Nr. 2 B |
(Flamme, schwarz auf Grund aus gleich breiten senkrechten roten und weißen Streifen): |
Feuergefährlich (entzündbare feste Stoffe) |
Nr. 2 C |
(Flamme, schwarz auf weißem Grund; untere Hälfte des Zettels rot): |
Selbstentzündlich |
Nr. 2 D |
(Flamme, schwarz auf blauem Grund): |
Entzündliche Gase bei Berührung mit Wasser |
Nr. 3 |
(Flamme über einem Kreis, schwarz auf gelbem Grund): |
Entzündend wirkende Stoffe oder organische Peroxide |
Nr. 4 |
(Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen, schwarz auf weißem Grund): |
Giftig; in den Wagen und an Be-, Ent- und Umladestellen getrennt von Nahrungs- und Genußmitteln zu lagern |
Nr. 4 A |
(Andreaskreuz auf einer Ähre, schwarz auf weißem Grund): |
Gesundheitsschädlich; in Wagen und Be-, Ent- und Umladestellen getrennt von Nahrungs- und Genußmitteln zu halten |
Nr. 5 |
(Reagenzgläser, aus denen Tropfen auf den Querschnitt einer Platte und auf eine Hand herabfallen; schwarz auf weißem Grund, untere Hälfte des Zettels schwarz mit weißem Rand): |
Ätzend |
Nr. 6 A |
(Strahlensymbol; Aufschrift „RADIOACTIVE“, ein senkrechter Streifen auf der unteren Hälfte mit folgendem Text: |
Radioaktiver Stoff in Versandstücken der Kategorie I-WEISS; bei Beschädigung der Versandstücke gesundheitsgefährdende Wirkung bei Aufnahme in den Körper, beim Einatmen und beim Berühren freigewordenen Stoffes |
„Inhalt... |
||
Aktivität...“ |
||
Symbol und Aufschriften schwarz auf weißem Grund, senkrechter Streifen rot): |
||
Nr. 6 B |
(wie Zettel 6 A, aber zwei senkrechte Streifen in der unteren Hälfte, mit folgendem Text: |
Radioaktiver Stoff in Versandstücken der Kategorie II-GELB; von Versandstücken mit der Aufschrift „FOTO“ fernhalten; bei Beschädigung der Versandstücke gesundheitsgefährdende Wirkung bei Aufnahme in den Körper, beim Einatmen und beim Berühren freigewordenen Stoffes sowie Gefahr der Strahlenwirkung auf Entfernung |
„Inhalt... |
||
Aktivität... |
||
Transportkennzahl...“ |
||
Symbol und Aufschriften schwarz, Grund: obere Hälfte gelb, untere Hälfte weiß, senkrechte Streifen rot): |
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Nr. 6 C |
(wie Zettel 6 B, aber drei senkrechte Streifen in der unteren Hälfte): |
Radioaktiver Stoff in Versandstücken der Kategorie III-GELB; von Versandstücken mit der Aufschrift „FOTO“ fernhalten und sich nicht unnötig in ihrer Nähe aufhalten; bei Beschädigung der Versandstücke gesundheitsgefährdende Wirkung bei Aufnahme in den Körper, beim Einatmen und beim Berühren freigewordenen Stoffes sowie Gefahr der Strahlenwirkung auf Entfernung |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.