§ 8 EGRiLV-Lehrer

Rechtsstellung der Teilnehmer

1Der Anpassungslehrgang wird im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses abgeleistet. 2Für die Rechte und Dienstpflichten gelten die Lehrerdienstordnung und die einschlägigen Vorschriften der für das betreffende Lehramt maßgeblichen Zulassungs- und Ausbildungsordnung sinngemäß.

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