§ 21 FachV-Arch
Einstieg in der ersten Qualifikationsebene
Die Qualifikation für die Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen, wird bei einem Einstieg in der ersten Qualifikationsebene erworben durch die Vorbildung gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. Satz 2 des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) und eine mindestens sechsmonatige förderliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst.
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