§ 30 FachV-Arch

Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes

(1) 1Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. 2Er umfasst das Fachstudium und das berufspraktische Studium mit begleitendem Unterricht. 3Fachstudium und begleitende Unterrichtsveranstaltungen umfassen mindestens 2 400 Unterrichtsstunden.

(2) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in sieben Ausbildungsabschnitte:

1.

erster Fachstudienabschnitt: 3 Monate,

2.

Einführungspraktikum: 5 Monate,

3.

zweiter Fachstudienabschnitt: 5 Monate,

4.

Hauptpraktikum: 7 Monate,

5.

dritter Fachstudienabschnitt: 5 Monate,

6.

Abschlusspraktikum: 6 Monate,

7.

vierter Fachstudienabschnitt: 5 Monate.

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