§ 30 FachV-Arch
Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes
(1) 1Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. 2Er umfasst das Fachstudium und das berufspraktische Studium mit begleitendem Unterricht. 3Fachstudium und begleitende Unterrichtsveranstaltungen umfassen mindestens 2 400 Unterrichtsstunden.
(2) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in sieben Ausbildungsabschnitte:
- 1.
- erster Fachstudienabschnitt: 3 Monate,
- 2.
- Einführungspraktikum: 5 Monate,
- 3.
- zweiter Fachstudienabschnitt: 5 Monate,
- 4.
- Hauptpraktikum: 7 Monate,
- 5.
- dritter Fachstudienabschnitt: 5 Monate,
- 6.
- Abschlusspraktikum: 6 Monate,
- 7.
- vierter Fachstudienabschnitt: 5 Monate.
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