§ 31 FachV-Arch
Zuweisung zum Fachstudium
Die Ernennungsbehörden weisen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen, für das Fachstudium zu
- 1.
- die Archivinspektoranwärter und Archivinspektoranwärterinnen im Vorbereitungsdienst,
- 2.
- die zur Ausbildungsqualifizierung zugelassenen Beamten und Beamtinnen.
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