§ 31 FachV-Arch

Zuweisung zum Fachstudium

Die Ernennungsbehörden weisen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen, für das Fachstudium zu

1.

die Archivinspektoranwärter und Archivinspektoranwärterinnen im Vorbereitungsdienst,

2.

die zur Ausbildungsqualifizierung zugelassenen Beamten und Beamtinnen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.